Hinweisgebersystem

Wir bei Kleemann legen großen Wert auf ein rechtskonformes Verhalten innerhalb unseres Unternehmens sowie auch über dessen Grenzen hinaus. Aus diesem Grund verpflichten wir alle unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner zur Einhaltung der in unserem Code of Conduct verankerten Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens, zu denen selbstverständlich auch die Einhaltung der geltenden Gesetze gehört.

Wir sind uns bewusst, dass es dennoch zu Verstößen innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens kommen kann. Solche Gesetzesverstöße und anderes Fehlverhalten müssen frühzeitig erkannt werden, damit ihnen effektiv entgegengetreten werden kann. Deshalb betreibt Kleemann zur Aufklärung solcher Regelverstöße ein Hinweisgebersystem, über das sowohl unsere Mitarbeiter als auch externe Dritte (z.B. unsere Geschäftspartner und deren Mitarbeiter) unter Wahrung ihrer Anonymität die Möglichkeit haben, potenzielle Gesetzesverstöße, Verstöße gegen den Code of Conduct von Kleemann oder gegen sonstige Verhaltensnormen zu melden.

Wir ermutigen jeden unserer Mitarbeiter und Geschäftspartner dazu, das unternehmerische Auftreten von Kleemann zu beobachten und im Falle konkreter Anhaltspunkte für einen entsprechenden Regelverstoß einen Hinweis hierauf über unser Hinweisgebersystem abzugeben, wobei wir die Anonymität der hinweisgebenden Person garantieren. Um den Schutz unseres Unternehmens, unserer Mitarbeiter und auch Dritter gewährleisten zu können, bitten wir daher insbesondere um die frühzeitige Abgabe von Hinweisen auf folgende Regelverstöße:

  • Korruption

  • Kartellrechtsverstöße

  • Verstöße gegen den fairen Wettbewerb

  • Geldwäsche

  • Verstöße gegen Umweltvorschriften

  • Verstöße gegen Menschenrechte

  • Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Untreue

  • Verstöße gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften

  • Diskriminierung, sexuelle Belästigung, Mobbing

  • Verstöße gegen Datenschutzvorschriften

Zu unserem Hinweisgebersystem gelangen Sie hier:

Verfahrensablauf – völlig anonym!

Im Rahmen der Abgabe des Hinweises sind einige Fragen zu beantworten, die der Beschreibung des zugrundeliegenden Regelverstoßes dienen sollen:

  • Was? – Was ist passiert?

  • Wann? – Wann hat sich der Vorfall ereignet?

  • Wo? – Wo ist er passiert?

  • Wer? – Wer ist betroffen?

Nach Eingang des Hinweises wird dieser von einem eigens hierfür beauftragten Vertrauensanwalt geprüft. Dieser geht dem Hinweis nach, tritt mit der hinweisgebenden Person in Kontakt und hält sie auf dem aktuellen Stand des Verfahrens. Der Kontakt mit unserem Vertrauensanwalt erfolgt dabei über ein integriertes Chat-Fenster innerhalb unseres Hinweisgebersystems und lässt auch nach Abgabe des Hinweises keinerlei Rückschluss auf die Identität der hinweisgebenden Person zu, sodass deren Anonymität garantiert ist und sie keine Angst vor Repressalien wegen der Abgabe des Hinweises befürchten muss.